Piktogrammeerklärung

Legende der zu kennzeichnenden Zusatzstoffe

Lebensmittel, die von der Deutschen Nährmittel Gesellschaft angeboten werden, können Zusatzstoffe enthalten, die nach §5 Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) bei der Abgabe an Verbraucher kenntlich zu machen sind.

In unseren Verkaufsunterlagen weisen wir auf die Lebensmittel hin, bei denen ein oder mehrere Zusatzstoffe enthalten sind, die der Pflicht zur Kenntlichmachung unterliegen. Dies machen wir durch die Angabe einer Kennziffer kenntlich.

Kenntlichmachung von Zusatzstoffen

  1. "mit Farbstoff
  2. "mit Konservierungsstoff" oder "konserviert"
  3. "mit Antioxidationsmittel"
  4. "mit Geschmacksverstärker"
  5. "geschwefelt" seit 09. Juni 2021 weggefallen
  6. "geschwärzt"
  7. "gewachst"
  8. "mit Süßungsmitteln(n)"
  9. "mit Phosphat"
    Eine Kenntlichmaschung ist nur in Verwendung mit Fleischerzeugnissen vorgeschrieben
  10. "coffeinhaltig"
  11. "chininhaltig"
  12. "mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)
  13. Bei Aspartam (E 951) bzw. Aspartam-Acesulfamsalz (E 962) zusätzlich: "enthält eine Phenylalaninquelle"
  14. bei Zuckeralkoholen mit einen Gehalt von mehr als 10% zusätzlich: "kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken"

Art und Weise der Kenntlichmachung

Wie:

gut sichtbar, leicht lesbar und nicht verwischbare Schrift

Wer und wo:

  • in Gaststätten:
  • auf Speise- und Getränkekarten
  • in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung:
  • auf Speise- und Getränkekarten
  • oder in Preisverzeichnissen
  • oder, soweit keine Speisekarte oder Preisverzeichnisse ausliegen oder ausgehändigt werden, in einem sonstigen Aushang oder einer schriftlichen Mitteilung

Was:

Für die Kenntlichmachung der jeweiligen Zusatzstoffe muss der den Kennziffern entsprechende Wortlaut verwendet werden. Die Angaben dürfen in der Verkehrsbezeichnung auch als Fußnote angegeben werden (Angabe der entsprechenden Ziffer).

Erläuterung der Kostformangaben

Leichte Vollkost

Leichte Vollkost

Produkte, die im Rahmen einer leichten Vollkost (gemäß der Definition der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.) eingesetzt und fettarm zubereitet werden können.

Glutenfrei

Glutenfrei

Laut Rezeptur wird kein Gluten eingesetzt. Dieses Produkt kann aber einen Glutengehalt von max. 20mg/kg aufweisen. Die Zubereitungsart wird nicht berücksichtigt.

Lactosefrei

Lactosefrei

Laut Rezeptur wird keine Lactose eingesetzt. Das Lebensmittel kann aber einen Lactosegehalt von ≤ 10mg/100g aufweisen. Die Zubereitungsart wird nicht berücksichtigt.

Natriumarm

Natriumarm

Diese Produkte enthalten weniger als 0,3g/100g Salz im verzehrfertigen Lebensmittel.

Hochkalorisch

Hochkalorisch

Diese Produkte zeichnen sich durch einen besonders hohen Brennwert bzw. eine besonders hohe Energiedichte aus. Sie haben einen Mindestkaloriengehalt von 2,5kcal/g bzw. ml.

Ovo-lacto-vegetabil

Ovo-lacto-vegetabil

Produkte, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten. Ausnahme: Milch, Ei, Honig und daraus gewonnene Lebensmittel. Die Zubereitungsart wird nicht berücksichtigt.

Vegan

Vegan

Produkte, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten. Die Zubereitungsart wird nicht berücksichtigt.

Ovo-lacto-vegetabil

Palmölfrei

Diese Produkte wurden ohne Palmöl bzw. -fett hergestellt.

Vegan

Hefefrei

Diese Produkte wurden ohne Hefeextrakt hergestellt.

Erläuterung der Icons

Das Lebensmittel ist für das „Cook and Chill“ Verfahren geeignet

Beschreibt das Herstellungsverfahren des Produktes. Für das fertige Gericht muss nur noch die entsprechende Flüssigkeit nach Zubereitungsanleitung zugegeben werden.

Keine kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe lt. §5 LMZDV

Glutenfrei
Laut Rezeptur wird kein Gluten eingesetzt. Dieses Produkt kann aber einen Glutengehalt von max. 20mg/kg aufweisen. Die Zubereitungsart wird nicht berücksichtigt.

Lactosefrei
Laut Rezeptur wird keine Lactose eingesetzt. Das Lebensmittel kann aber einen Lactosegehalt von ≤ 10mg/100g aufweisen. Die Zubereitungsart wird nicht berücksichtigt.

Ohne rezeptorischen Zusatz von Stoffen mit allergenem Potential gemäß der aktuellen Fassung der Verordnung (EU) 1169/2011 Anhang II.

Ovo-lacto-vegetabil
Produkte, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten. Ausnahme: Milch, Ei, Honig und daraus gewonnene Lebensmittel. Die Zubereitungsart wird nicht berücksichtigt.

Vegan
Produkte, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten. Die Zubereitungsart wird nicht berücksichtigt.

Palmölfrei
Diese Produkte wurden ohne Palmöl bzw. -fett hergestellt.

Hefefrei
Diese Produkte wurden ohne Hefeextrakt hergestellt.

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